Bitte ignoriert die vielen Falschmeldungen oder (bewusst ?) unvollständigen und damit irreführenden Nachrichten und Meinungsmache bzgl. der Wiederaufnahme des Sports. Wir informieren, wenn es relevante NEUIGKEITEN gibt ! Die Entscheidungen werden von der Bundes- bzw. den Landesregierungen, und dann von den zuständigen Gremien (Städten, Gemeinde, Ämtern, aber auch vom Verein getroffen). Die u.a. Information kommt über den Landessportbund RLP von der Landesregierung RLP:
Neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Information vom Landessportbund RLP)
Am morgigen Sonntag tritt eine neue, die mittlerweile 5. Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Für den Sport enthält die Verordnung im Vergleich zur 4. Landesverordnung keine Veränderungen. Daher gilt für alle Sportlerinnen und Sportler weiterhin verantwortungsvoll mit diesen ersten leichten Lockerungen umzugehen und die Abstands- und Sicherheitsregeln weiterhin sorgsam einzuhalten. Der Link zur 5. Landesverordnung: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/5._Corona-Bekaempfungsverordnung_Rheinland-Pfalz.pdf. Hier können Sie die Regelungen für den Sport in RLP nochmals nachlesen.
„Schutzschild für Vereine und Verbände in Not“: Hilfsprogramm des Landes zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie: Antragstellung ab Montag möglich
Sportbünde erhalten Prüfauftrag des Landes / Bis 12.000 Euro Zuschuss bei Existenzbedrohung
Anfang dieser Woche stellte die Landesregierung einen Rettungsschirm für Vereine und Verbände in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Ab dem 4. Mai wird es nun für alle rund 38 000 Vereine im Land die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich Insolvenz droht. Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Vereinshilfe hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, die über ein frühzeitig installiertes Meldesystem und Dank der zeitnahen Rückmeldung hunderter Vereine und Verbände dem Land eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfs im Bereich der über 6.000 Sportvereine im Land übermitteln konnten. Für in Existenznot geratene Vereine und Verbände ist eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen möglich.
Nun geht es darum, die zur Verfügung gestellten Gelder des Landes schnell an die gemeinnützigen Organisationen und Vereine zu leiten. Antragsberechtigt sind auch die rund 6000 Sportvereine und Fachverbände im Land – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich eine Insolvenz droht. Das herauszufinden und zu prüfen, dafür trat das Ministerium des Innern und für Sport nun an den Landesportbund und die drei Sportbünde heran. Diese haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen.
Das bisherige Meldesystem der Sportbünde, das einen ersten Überblick über die finanziellen Schäden im Sport ermöglichen sollte, wird damit abgelöst und durch einen „echten“ Antrag ersetzt. Dieser soll, vorausgesetzt die strengen Vorgaben sind erfüllt, letztlich dafür sorgen, über eine finanzielle Soforthilfe eine Existenzgefährdung der Vereine und Verbände abzuwenden.
Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die kulturschaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereiche.
Insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände können den Antrag ab 4. Mai, 12 Uhr auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben zusenden. Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes.
Den Antrag sowie weitere, wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
www.lsb-rlp.de, www.sportbund-rheinland.de , www.sportbund-pfalz.de , www.sportbund-rheinhessen.de
Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland ist vertagt
Dass die Wiederaufnahme des Sportbetriebs bei den Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder am 30. April ein Thema war, sehen wir als erstes wertvolles Zeichen für SPORTDEUTSCHLAND. Leider müssen wir uns aber weiter in Geduld üben. Nachdem nun ein konkreter Sport-Arbeitsauftrag an die Regierungschef*innen der Länder und den Chef des Bundeskanzleramtes für die nächste Beratung am 6. Mai 2020 vereinbart worden ist, setzen wir nun darauf, dass das wichtige Signal für einen schrittweisen Wiedereinstieg des vereinsbasierten Sporttreibens in einer Woche endlich kommen wird.
Der DOSB hat gemeinsam mit den 16 Landessportbünden ein differenziertes Konzept für den Wiedereinstieg auf der Basis der zehn DOSB-Leitplanken (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf ) und der sportartspezifischen Übergangsregeln (Sie finden diese hier) vorgelegt. Dieses Konzept ist diese Woche einstimmig von den Sportminister*innen der Länder als geeigneter Rahmen für den Wiedereinstieg anerkannt worden. Aus unserer Sicht sind wir also bereit für den ersten Schritt zurück in das vereinsbasierte Sporttreiben.
veröffentlicht am Samstag, 2. Mai 2020 um 11:14; erstellt von Strohbach, Rainer
letzte Änderung: 09.05.20 12:46